Verein

Kontakt &
Vorstandschaft

Verein der Freunde und Förderer des ehemaligen Hauptgestütes Trakehnen e.V.

D-24517 Neumünster

Vorstand

1. Vorsitzender:
Dr. Peter Richterich
Rückamp 5
59320 Ennigerloh
peter@richterich.net

2. Vorsitzende
Daniela Wiemer
Wattstr. 2
16761 Henningsdorf

Schatzmeister
Bernd Klausing
Fünfhauen Str. 5
31832 Springe
b.klausing@agentur.lvm.de

Schriftführerin
Imke Pilgrim
Im Fuchsloch 5a
21378 Scharnebeck

Mitgliedschaft

Bitte helfen Sie uns bei der Bewahrung und Sicherung des hippologischen Kulturerbes Trakehnen.
Über neue Mitglieder würden wir uns freuen und für Spendenbeiträge sind wir dankbar!

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe
We highly appreciate your help

Bankverbindung
banking account

Sparkasse Südholstein
IBAN DE38 2305 1030 0000 2847 26
BIC NOLADE21SHO

Trakehnen Verein Gläubiger-ID-Nummer DE30ZZZ00001028502

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Spenden

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung 

Spenden und andere Zuwendungen wie z.B. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Vereine  sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. gestempelte Einzahler-Quittung des Überweisungsträgers – Vorlage als Download – oder eines Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Verein der Freunde und Förderer des ehemaligen Hauptgestüts Trakehnen e.V. oder Ihres Mitgliedsbeitrags an den Trakehnen Verein e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!